Für den Vertragsschluss gelten ausschließlich diese Bedingungen, unter Ausschluss abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
Ein Vertrag über Dienstleistungen kommt mit Jasper Fiebelkorn – Driftway Digital & Consulting Agentur, Brüsseler Str. 57, 50672 Köln (im Folgenden „Driftway" genannt) wie folgt zustande:
Driftway übermittelt ein Angebot inklusive der Leistungsbeschreibung. Der Kunde kann dieses Angebot durch Unterzeichnung und Übersendung innerhalb der angegebenen Annahmefrist annehmen. Bei Änderungen an dem Angebot inklusive der Leistungsbeschreibung durch den Kunden oder bei Unterzeichnung und Übersendung des Angebotes nach Ablauf der Annahmefrist handelt es sich um ein neues Angebot des Kunden an Driftway, das der Annahme durch Driftway bedarf. Es steht Driftway frei, ein solches Angebot anzunehmen.
Die Vertragslaufzeit wird im jeweiligen Vertrag vereinbart. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schriftform.
Die Höhe der Vergütung wird im jeweiligen Vertrag vereinbart. Der Preis versteht sich als Nettopreis. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich wie im Vertrag festgehalten, mit der Erbringung der Leistung, der abrechnungsfähigen Teilleistung oder in etwaigen vereinbarten Intervallen. Die Vergütung ist nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.
Bei einer durch den Kunden zu vertretenden Rücklastschrift fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro an. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden sei.
Etwaige anfallende Kosten Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen werden vom Kunden getragen, soweit Driftway diese zuvor mit dem Kunden abgestimmt hat. Dies gilt insbesondere für Werbebudgets, die unmittelbar an die jeweilige Plattform fließen und nicht Bestandteil der Vergütung von Driftway sind.
Driftway überträgt Leistungsschutzrechte nur in dem Umfang einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Abreden genügen hierzu ausdrücklich nicht.
Zahlungsverzug tritt gemäß § 286 BGB 30 Tage nach Fälligkeit ein.
Driftway haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Schäden, die in den Schutzbereich einer von Driftway erteilten Zusicherung oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
Die Haftung wird für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten, soweit zulässig, auf den Auftragswert begrenzt. Handelt es sich um eine wiederkehrende Leistung, beträgt der Auftragswert maximal eine Jahresvergütung.
Die vorstehenden Bestimmungen hinsichtlich der Haftung gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse (Schuldverhältnisse, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrags oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen). Kommt ein Vertrag hierauf zustande, verzichtet der Kunde auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen hinausgehen.
Der Kunde ist verpflichtet, Driftway bei der Erbringung der vertraglichen Leistung in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Gerichtsstand ist Köln.
Vertragssprache ist Deutsch.